Monatlich erfolgt die Überreichung eines Kanzleibriefes. Dieser ist wesentlicher Bestandteil der laufenden Information der Mandanten.


Darüber hinaus erfolgen sporadisch  problemorientierte Stellungnahmen, soweit es die aktuelle Gesetzessituation erfordert.


Der monatliche  Infobrief kann auch wunschgemäß  an alle Interessierten gegen eine geringe Gebühr – allerdings nur gegen Vorauskasse oder durch Zahlung durch Lastschrift –  zugestellt werden.


Die Beantwortung und die Stellungnahme von durch E-Mail, Fax oder Telefon gewünschten ergänzenden Angaben und Informationen erfolgt nach der gleichen Regelung.